Allgemeinen Geschäftsbedingungen
A) Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern iSd § 14 BGB, sowie Privatpersonen und sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der Delta’s Finest OHR und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Auftraggeber genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen der LSM GmbH zum Gegenstand haben.
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Für sämtliche Serviceleistungen, insbesondere Kundenbetreuung, Planung und Organisation von Veranstaltungen, sowie Vermittlung von Leistungen Dritter, zwischen Kunden und Delta‘s Finest OHG, vertreten durch die Geschäftsführer Frau Nicole Hetterich und Herr Martin Hetterich, Buchenweg 20, 69207 Sandhausen (nachfolgend Delta’s Finest genannt), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Durch Beauftragung und/ oder Aufgabe einer Bestellung, erklärt sich der Auftraggeber mit der Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
B) Art und Umfang der Leistungen
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Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen, sind im jeweiligen Dienstleistungsvertrag bestimmt. Nebenabreden oder Änderungen, die Art oder Umfang, der vertraglichen Leistung, verändern, bedürfen der Schriftform.
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Änderungen oder Abweichungen, einzelner Leistungen, vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Delta’s Finest, dem Kunden, unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen, der vereinbarte Inhalt des Vertrages, nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht dem Kunden, aus diesem Grund, kein Kündigungsrecht zu.
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Delta‘s Finest ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden, Teile des, in der Leistungsbeschreibung fixierten, Veranstaltungsablaufs, zu verändern.
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Die Angebote der Delta’s Finest OHG sind unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen, ab Zugang der Auftragserteilung, bindend. Delta’s Finest ist in der Entscheidung über die Annahme frei.
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Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände (Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände (Mietende) ein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, Delta’s Finest oder ein Dritter den Transport durchführt.
C) Mitwirkungsleistung des Auftraggebers
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Der Kunde wird Delta’s Finest, bei der Erbringung der Dienstleistungen, in angemessenem Umfang, unterstützen. Er wird, insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen, vollständig und rechtzeitig, zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
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Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Sofern der Auftraggeber kein Servicepersonal von Delta’s Finest gebucht hat, sind alle, während der Mietzeit notwendigen, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, fachgerecht auf Kosten des Auftraggebers, durchführen zu lassen. Insbesondere hat der Auftraggeber die, während des Mietgebrauchs, entstehenden Mängel, zu beheben. Darüber hinaus hat der Auftraggeber alle, durch ihn schuldhaft verursachte Mängel, zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.
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Bei den vermieteten Geräten, handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.
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Technische Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Fachpersonal von Delta’s Finest angemietet, hat der Auftraggeber für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften, zu sorgen.
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Der Auftraggeber hat, während der Nutzung der Mietgegenstände, für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen, hat der Kunde einzustehen.
D) Vergütung von Dienstleistungen
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Die Vergütung, der Dienstleistung, ist das Entgelt für den Zeit- und Kostenaufwand, der vertraglich vereinbarten Leistung. Soweit nicht ausdrücklich Anderes bezeichnet wurde, sind die, in den Angeboten genannten Gesamtpreise, unverbindliche Schätzungen, des, nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.
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Die zu zahlende Vergütung, ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag, zwischen Delta’s Finest und dem Kunden. Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch, von Delta’s Finest, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
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Delta´s Finest ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes, eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % des, im Angebot quotierten Gesamtpreises, zu verlangen.
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Die Vergütung, für die Durchführung von Seminaren, erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis. Ein Tag umfasst 8 Stunden inklusive Pausen.
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Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten, der Delta´s Finest Mitarbeiter, werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen werden, dem Kunden, weiterberechnet, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart ist.
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Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich, von Delta‘s Finest, anerkannt sind.
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Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen. Es sei denn, die Gegenforderung des Kunden, stammt aus dem Selben Vertragsverhältnis.
E) Mietgebühren
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Sofern nichts anderes vereinbart, gilt der in der, jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, enthaltene Mietpreis als vereinbart. Abweichungen hierzu bedürfen der gesonderten individuellen Vereinbarung.
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Sämtliche Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Die Mietdauer einer Mieteinheit umfasst jeweils einen Tag. Die Gebühr wird, ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden, berechnet. Nicht inkludiert sind Kosten für Verpackungen, Versicherungen und Transportkosten.
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Erfolgt die Rückgabe der Mietgegenstände nicht rechtzeitig, innerhalb der vereinbarten Mietdauer, verlängert sich die Mietzeit um jeweils eine Mieteinheit. Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Vergütung berechnet. Preisänderungen sind vorbehalten. Für Messezeiten gelten besondere Mietbedingungen.
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Ist in Verträgen über zusätzliche Dienstleistungen, wie z. B. Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal, die Höhe des Entgelts nicht geregelt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
F) Zahlungsfristen und Verzug
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Rechnungen, von Delta´s Finest, sind sofort nach Rechnungseingang, und ohne Abzug fällig.
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Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen, ist in jedem Fall, der Zahlungseingang bei Delta’s Finest maßgeblich.
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Gerät der Kunde mit einer Zahlung, ganz oder teilweise, in Verzug, ist Delta‘s Finest berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, die gesetzlichen Zinsen, in Höhe von 8 Prozentpunkten, über dem Basiszinssatz, zu berechnen. Delta´s Finest ist, in diesem Fall, zur Zurückhaltung etwaiger, noch zu erbringender Leistungen, berechtigt. Zudem behält sich Delta´s Finest das Recht vor, noch ausstehende Leistungen, von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
G) Gebrauchsüberlassung und Mängel
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Delta’s Finest stellt die Mietgegenstände in einem, zum vertragsmäßigen Gebrauch, geeigneten Zustand, für die Dauer der vereinbarten Mietzeit, zur Verfügung. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung, auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit, unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
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Zeigt sich ein solcher Mangel zu einem späteren Zeitpunkt, so hat die Anzeige, unverzüglich nach der Entdeckung, zu erfolgen. Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände, auch in Ansehung dieses Mangels, als genehmigt/mangelfrei. Die Anzeige bedarf der Schriftform. Sind die Mietgegenstände zum Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige, Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat und /oder zur Instandhaltung – einschließlich der Reparatur – verpflichtet ist. Delta’s Finest kann das Nachbesserungsverlangen, in eigenem Ermessen, durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch Reparatur erfüllen. Delta’s Finest behält sich vor, eine Nachbesserung von der Erstattung der Transport-, Wege- und Arbeitskosten durch den Kunden, abhängig zu machen, wenn die Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.
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Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht, nach Maßgabe des §§ 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB, steht dem Mieter nur dann zu, wenn der Nachbesserungsversuch durch Delta’s Finest erfolglos geblieben ist oder Delta’s Finest die Nachbesserung, mangels Kostenübernahme, abgelehnt hat.
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Unterlässt der Kunde die Anzeige oder zeigt er den Mangel verspätet an, kann der Kunde aufgrund des Mangels nicht mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB kündigen oder Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Mangel zwar unverzüglich angezeigt wurde, eine Nachbesserung innerhalb des, unter § 6 Abs. 2 genannten, Zeitraums jedoch nicht möglich war. Im Falle einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige ist der Kunde der Delta’s Finest OHG, zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens verpflichtet. Jegliches Mitverschulden des Kunden an dem Mangel, schließt das Kündigungsrecht aus.
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Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde nur dann zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.
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Bei Anmietung von technisch aufwendigen oder komplex zu bedienenden Geräten, ohne die Inanspruchnahme des durch Delta’s Finest empfohlenen und angebotenen Fachpersonals, steht ein Nachbesserungsanspruch, seitens des Mieters, nur im Falle des Nachweises, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich waren, zu.
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Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten, im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände, wie z.B. erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch Delta’s Finest erfolgt, hat der Mieter Delta’s Finest zuvor, auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Delta’s Finest haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.
H) Rückgabe der Mietgegenstände
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Die Rückgabe ist erst mit dem Entladen aller Mietgegenstände bei Delta’s Finest abgeschlossen. Delta’s Finest behält sich, die eingehende Prüfung der Mietgegenstände, vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
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Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Kunde, Delta’s Finest unverzüglich, schriftlich hierüber zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden, über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag, hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung, zu entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
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Im Falle der schuldhaften Beschädigung oder des Verlusts von Mietgegenständen, erstattet der Kunde die Reparaturkosten; bei Totalschaden oder Verlust, den Wiederbeschaffungswert, ggf. abzüglich des Restwertes. Daneben hat der Kunde die etwaig anfallenden Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Sachverständigengebühren, Mietausfall sowie eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.
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Im Falle von Verlust oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln oder anderem Kleinteilzubehör von technischen Geräten, hat der Kunde den Neuwert zu erstatten. Es sei denn, der Kunde weist nach, dass Delta’s Finest kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Mietartikel sind sorgfältig zu behandeln. Bei Rückgabe sind diese sortiert und ohne Essensreste übergeben, so dass eine unverzügliche, maschinelle Reinigung gewährleistet werden kann. Delta’s Finest behält sich eine Nachberechnung, übermäßig verschmutzter Artikel, vor. Textilien, wie z.B. Hussen, sind stets trocken zurück zu geben.
I) Langfristige Anmietung von technischen Geräten
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Soweit die vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder der Kunde die Mietgegenstände aufgrund verspäteter Rückgabe länger als zwei Monate in Besitz hat, gelten ergänzend folgend aufgeführte Bestimmungen.
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Dem Kunden obliegt die Instandhaltung und – soweit erforderlich – auch die Instandsetzung der Mietgegenstände.
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Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Delta’s Finest erteilt, auf Wunsch des Kunden, Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine.
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Gibt der Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 2 und 3 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist Delta’s Finest, ohne weitere Mahnungen und Fristsetzungen berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.
J) Transport
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Der Transport wird separat nach Gewicht, Kubatur und Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür.
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Bei Anlieferung und Abholung des Mietgutes im vereinbarten Zeitraum, hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Mietgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte der Auftraggeber zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, wird das Mietgut am Veranstaltungsort hinterlassen und der Auftraggeber erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an. Bei Übernahme beginnt die Haftung des Auftraggebers. Es wird daher empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Nutzung, einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau, zu versichern.
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Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist und mit einem LKW von bis zu 7 Tonnen befahren werden kann. Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, trägt der Auftraggeber die Schäden am Gelände oder an Gebäuden.
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Stellt der Auftraggeber Schäden an den Mietartikel fest, müssen diese innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Ware beim Vermieter beanstandet werden.
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Übernimmt Delta’s Finest den Transport der Mietgegenstände, durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen Delta’s Finest und dem Auftraggeber, kann Delta’s Finest den Transport, nach eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchführen. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen unter Punkt 12.
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Lässt Delta’s Finest den Transport von einem Dritten durchführen, hat der Auftraggeber vorrangig, das ausführende Unternehmen, wegen etwaiger Schadensersatzansprüche in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber kann zu diesem Zweck die Abtretung der, gegen Dritte ausstehenden Ansprüche, in vollem Umfang verlangen, in dem Delta’s Finest dem Kunden gegenüber, gemäß Punkt 12 zur Haftung verpflichtet ist.
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Bei Selbstabholung trägt der Auftraggeber dafür Sorge, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und haftet für jedwede Schäden. Die Ware sollte nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Gewicht und Beschaffenheit, für den Transport dieser Ware geeignet ist. Die Ware ist, durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen und Kippen, zu sichern, um eine Gefahr für den Auftraggeber selbst und andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
K) Kündigung
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Der Kunde ist berechtigt, das Dienstleistungsverhältnis mit Delta´s Finest jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses entbindet den Kunden jedoch nicht, von der Zahlung des vereinbarten Honorars. Vielmehr wandelt sich der Anspruch auf Zahlung, in einen Aufwendungsersatzanspruch. Auch bereits erbrachte Leistungen sind Delta´s Finest zu erstatten. Der Grund, zur außerordentlichen Kündigung, für beide Vertragsparteien, bleibt hiervon unberührt.
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Tritt der Auftraggeber von einem bereits bestehenden Dienstleistungsvertrag zurück, so ist Deltas Finest berechtigt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, nachweislich entstandene Kosten, in voller Höhe, in Rechnung zu stellen. Die Schadensersatzverpflichtung entfällt, wenn der Auftraggeber nachweist, dass Delta’s Finest kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
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Ein Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für vereinbarte Zusatzleistungen.
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Zugunsten von Delta’s Finest liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn
a: sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtert haben,
z. B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird;
b: der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht;
c: der Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Mietzinses, mit der Zahlung des Mietzinses für zwei aufeinander folgende Termine oder mit einem Gesamtbetrag, in Höhe des für zwei Termine zu entrichtenden Mietzinses, in Verzug gerät.
5. Begründete Bedenken, dass Mietgegenstände nicht vertragsgemäß verwendet werden und hierdurch einen Schaden erleiden, berechtigen Delta’s Finest dazu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Für diesen Fall, bleibt der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen.
6. Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn Delta’s Finest, entgegen der vertraglichen Vereinbarung,
a: die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder
b: die Mietgegenstände nicht vollständig zur Verfügung stellen kann oder
c: nicht vorrätige Mietgegenstände nicht, durch Mietgegenstände gleicher Art und Güte, zu ersetzen im Stande ist.
7. Ein Rücktritt von Miet- und Serviceverträgen durch den Auftraggeber, ist lediglich nach Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich:
- Bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% des vereinbarten Leistungsbetrages.
- Bis zu 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% des vereinbarten Leistungsbetrages.
- Bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des vereinbarten Leistungsbetrages.
- Nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 60% des vereinbarten Leistungsbetrages.
- Bei Nichtantritt der Veranstaltung: 100% des vereinbarten Leistungsbetrages
8. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Kündigung, ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Delta’s Finest OHG.
9. Farbabweichungen zwischen Fotos in Druckvorlagen und / oder im Internetkatalog und der gelieferten Ware, sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel
L) Haftung
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Wird die Leistung, nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht, ist Delta´s Finest verpflichtet, die Dienstleistung, ohne Mehrkosten für den Kunden, innerhalb angemessener Frist, vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung hierfür ist, dass Delta’s Finest die fehlerhafte bzw. nicht vertragsgemäße Erbringung zu vertreten hat, sowie weiterhin, eine schriftliche Reklamation und Mängelanzeige, des Kunden. Diese hat unverzüglich zu erfolgen, spätestens jedoch binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erfolgen.
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Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus, von Delta´s Finest zu vertretenen Umständen, auch innerhalb einer, vom Kunden ausdrücklich gesetzten, angemessenen Nachfrist, in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall, hat Delta´s Finest, Anspruch auf Vergütung, für die, bis zum Wirksamwerden der Kündigung, der, auf Grundlage des Vertrages, erbrachten Leistungen.
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Schadensersatzansprüche jeglicher Art, gegen Delta´s Finest, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche, aufgrund deliktischer Haftung, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden beschränkt. Darüber hinaus, vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch, gegen Delta´s Finest, der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar, beschränkt ist. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
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Soweit Delta´s Finest, im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung, Schadenersatzansprüche, gegen Dritte, zustehen, tritt Delta´s Finest, derartige Ersatzansprüche, an den Kunden ab, sofern dieser, die Abtretung, derartiger Ansprüche, wünscht. In diesem Fall, stehen dem Kunden, gegenüber Delta´s Finest, keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
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Delta´s Finest übernimmt keine Haftung, für den, mit der Erbringung der Dienstleistung, seitens des Kunden, bezweckten Erfolges. Die Schadensersatzansprüche gegen den, jeweils anderen Vertragspartner, verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Der Kunde hat eine, inhaltlich der Regelung unter 11.4 und 11.5, entsprechende, Haftungsbeschränkung mit seinen Vertragspartnern (Künstler, Sportler, Zuschauer etc.), auch für deliktische Ansprüche, zugunsten der Delta’s Finest OHG zu vereinbaren. Soweit Delta’s Finest, infolge der Nichtumsetzung der vorgenannten Verpflichtung, auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, hat der Kunde, Delta’s Finest von diesen Schadensersatzansprüchen freizuhalten.
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Der Auftraggeber trägt, von der Übernahme ist zur Rückgabe der Ware, an Delta‘s Finest, die Verantwortung für die Mietgegenstände. Da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können, erfolgt die Rückgabe unter Vorbehalt, Dieser Prozess ist in unseren Qualitätsrichtlinien definiert und garantiert eine gewissenhafte und dokumentierte Arbeitsweise.
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Der Preis für Fehl- und Bruchmengen sowie für beschädigte Gegenstände, ist wie folgt kalkuliert: Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Wiederbeschaffungswert abzüglich Endreinigung und Mietpreis. Zusätzlich bleibt der Mieter verpflichtet, bis zur Durchführung der Wiederbeschaffung, zuvor vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Der Mieter ist verpflichtet, technische Störungen unverzüglich mitzuteilen.
M) Versicherung
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Mietgegenstände von Delta’s Finest sind nach Übergabe an den Kunden durch den Kunden selbst zu versichern (Verlust, Diebstahl, Beschädigung). Ist der Kunde nicht entsprechend versichert, haftet dieser direkt.
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Der Auftraggeber hat die Mietgegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfändungen und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, Delta’s Finest, unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen, unverzüglich von solchen Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen. Er hat die Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen. Es sei denn, die Eingriffe, sind Delta’s Finest zuzuordnen.
N) Eigentumsrechte und Urheberschutz
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Alle Leistungen von Delta´s Finest, auch vorvertragliche Leistungen und Teile daraus (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.), bleiben Eigentum von Delta´s Finest. Der Kunde erwirbt, durch Zahlung der Vergütung, nur das Recht der Nutzung, zum vereinbarten Zweck. Ohne eine gesonderte Vereinbarung, mit Delta‘s Finest, darf der Kunde, die Leistungen der Agentur, ausschließlich persönlich sowie für die Dauer des Vertrages, nutzen.
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Änderungen der Leistungen, durch den Kunden, sind, nur mit ausdrücklicher Zustimmung, durch Delta´s Finest, zulässig. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen bedarf es obendrein der Zustimmung des Urhebers.
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Für die Nutzung, der Leistungen von Delta´s Finest, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist die Zustimmung, von Delta´s Finest, erforderlich. Delta´s Finest und ggf. dem Urheber stehen, in diesem Fall, eine angemessene Vergütung zu.
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Delta’s Finest behält sich das Recht vor, in Absprache mit dem Kunden, vor Ort Bild- und Tonaufnahmen der Mietware zu machen. Dabei werden jedoch nur die Mietartikel abgelichtet, nicht jedoch Eigentum des Mieters.
O) Datenschutz & Geheimhaltung
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Delta´s Finest erhebt, verarbeitet und nutzt, personenbezogene Daten, soweit diese, für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung, des mit dem Kunden, begründeten Vertragsverhältnisses, erforderlich sind. Delta´s Finest ist berechtigt, die personenbezogenen Daten, an die, mit der zur Durchführung, der vertraglichen Leistungen, beauftragen Dritten, weiterzugeben. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe der Daten.
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Delta´s Finest erhebt, verarbeitet und nutzt, personenbezogene Daten, um die Kunden und Interessenten, über Neuigkeiten, rund um Delta´s Finest, informieren zu können. Der Kunde kann seine Einwilligung, zur Speicherung, personenbezogener Daten, für die Zukunft, jederzeit widerrufen. Widerrufsempfänger ist Delta´s Finest OHG, Buchenweg 20, 69207 Sandhausen.
P) Schlussbestimmungen
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Änderungen bedürfen der Schriftform.
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Auf die Rechtsbeziehung, zwischen dem Kunden und Delta´s Finest, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags, ganz oder teilweise, unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit, der übrigen Bestimmungen, unberührt. Die Parteien werden, anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen, eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten, wirtschaftlichen Zweck, am Nahesten kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung.
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Der Gerichtsstand entspricht dem Sitz von Delta‘s Finest und ist Heidelberg.